Schutz vor Radon – Gesetzliche Grundlagen

Vorab: Ich habe mir mühe gegeben, gewissenhaft alles Wissenswerte  zusammen zu stellen. Keine Gewähr für die Richtigkeit der hier zusammengestellten Informationen.

Es gibt in Deutschland für Wohnräume keine gesetzliche Grundlage, die eine zulässige Radon-Konzentration definiert oder Tests vorschreibt.

»Der Schutz vor radioaktiver Strahlung durch Radon ist im Moment nur mit Eigeninitiative möglich.«

Die Europäische Kommission empfiehlt einen Eingreifsrichtwert von 400 Becquerel/m3 Raumluft für Gebäude, die vor 1996 erstellt, sowie einen Planungsrichtwert von 200 Becquerel/m3 für Neubauten[1]. Selbst wenn diese Empfehlung umgesetzt würde, würde selbst bei 200 Becquerel/m³ in Wohnräumen das Risiko für Lungenkrebs um bereits 30% ansteigen[2].

Selbst wenn Sie z.B. zur Miete wohnen und durch einen selbst durchgeführten Raumluft-Test eine zu hohe Radon-Konzentration nachweisen (⇒ Wie viel ist “zu hoch”? Auch dies ist nicht gesetzlich definiert!), können Sie Reduktionsmaßnahmen nicht bei Ihrem Vermieter einklagen.

Verbindliche Grenzwerte ab Ende 2018

Der Rat der Europäischen Union hat am 5.12.2013 eine Richtlinie zur Neuerung des europäischen Strahlenschutzrechts verabschiedet, die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. In Deutschland wurde diese Richtlinie durch eine Neuordnung des Strahlenshutzrechts vom Bundestag am 27.4.2017 beschlossen. Teile der EU-Richtlinie sind seit 2017, die für den Schutz vor Radon relevanten Teile des Gesetzes gehen Ende 2018 in Kraft.

Diese Richtlinie beinhaltet einen Referenzwert von 300 Becquerel/m3. Arbeitnehmer und Mieter haben dann Anspruch darauf, dass dieser Referenzwert im Jahresmittel nicht überschritten wird. Wird dieser Referenzwert Überschritten, können Schutzmaßnahmen zur Verminderung von Radon in der Raumluft gefordert und ggf. auch eingeklagt werden.

Das Gesetz legt keinen Grenzwert (der strikt einzuhalten oder zu unterschreiten wäre) fest, sondern einen Referenzwert. Mit diesem Referenzwert wird die Radonkonzentration in Wohnräumen und an Arbeitsplätzen bewertet. Mit der Bewertung werden dann Schutzmaßnahmen ausgewählt, um eine Radon-Belastung unterhalb des Referenzwertes zu erreichen[4].

Das Gesetz regelt Pflichten zur Messung von Radon, radongeschütztes Bauen und die Radon-Sanierung bei Bestandsbauten.

So wichtig wie diese Richtlinie ist, dass der Referenzwert mit vsl. 300 Bq/m3 muss hinterfragt werden: Nach einer Richtline der WHO sollte eine höchstzulässige Radonkonzentration von 100 Becquerel/m3 gelten[3].

Mein Kommentar hierzu: Im Gesetzgebungsverfahren sind viele Belange und Interessen in Einklang zu bringen. Der im Gesetz festgelegte Wert von 300 Becquerel pro Kubikmeter ist das Ergebnis dieser Abwägung. Er genügt zwar der EU-Richtlinie, ob diese 300bq/m³ aber als “persönlicher Referenzwert” ausreichend sind, ist eine andere Sache. Mir wäre das mindestens 5-fach zu viel.

Eine Messung durchzuführen und Schutzmaßnahmen anzuwenden ist eine rein private Entscheidung, die Eigeninitiative erfordert.

Quellen

  1. Artikel Radonschutzgesetz aus de.wikipedia.org, ausgelesen am 29.11.2012.
  2. Internetseite des Bundesamt für Strahlenschutz , Punkt Expositions-Wirkungs-Zusammenhang, ausgelesen am 29.11.2012.
  3. Handbuch der WHO WHO Handbook on Indoor Radon – A Publiuc Health perspective.
  4.  Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bundesrat macht den Weg frei für modernes Strahlenschutzrecht.
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